Bericht über die Diskussionsveranstaltung anlässlich
des Internationalen Tages gegen die Folter: "Das weiße Haus und
seine schwarzen Keller - Systematische Folter und Menschenrechtsverletzungen im
Rahmen des US-Krieges gegen den Terror' und neokolonialer Besatzung"
Der
Diskussionsabend zum Thema Folter und US-Krieg war Teil einer Veranstaltungsreihe
bei der am Donnerstag, den 30 Juni im Dar al-Janub der Dokumentarfilm "Massaker
in Masar" von Jamie Doran gezeigt wurde. Dieser Film ist ein Beleg für
die US-Kriegsverbrechen in Afghanistan, denen keinerlei rechtliche Konsequenzen
folgten.
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Frau Dr. Yvonne Schmidt, die erste Referentin
an diesem Abend, ging in ihrem fundierten und äußerst interessanten
Vortrag einleitend auf die internationalen Entführungen von Bürgern
arabischer und muslimischer Herkunft ein. Als eines der Beispiele erwähnte
sie den Fall des in Schweden lebenden Migranten Muhammad al-Zery, der von der
schwedischen Polizei verhaftet und mit einem Privatflugzeug der CIA nach Ägypten
ausgewiesen, dort zwei Jahre festgehalten und gefoltert wurde. Sie wies darauf
hin, dass diesen, vom CIA genutzten Privatflugzeugen in ganz Europa Überflugsrechte
gewährt werden. Frau Dr. Schmidt fügte hinzu, dass der Fall al-Zerys
bei weitem kein Einzelfall sei und Experten bereits von mehr als hundert solcher
Fälle sprechen würden. So führte sie auch den Fall vom Australier
Mamdouh Habib an, der von US-Agenten aus Pakistan entführt, von dort nach
Afghanistan und schließlich nach Ägypten gebracht und zuletzt in Guantanamo
interniert worden sei, sowie den Fall von Abu Omar. Abu Omar wurde im Feburar
2003 auf dem Weg von seiner Wohnung zu einer zehn Minuten entfernten Moschee entführt.
Ein Augenzeuge sah, wie er auf der Straße von drei Männern angehalten
wurde und wie an dieser Stelle ein Lieferwagen auf den Gehsteig fuhr. Zu den Haftbefehlen
gegen 13 CIA-Agenten meinte Schmidt, dass diese zwar erlassen, die betreffenden
CIA-Agenten jedoch bis dato nicht gefangen genommen worden seien. Dr. Schmidt
führte aus, dass seit dem 11. September 2001 der CIA an "Gefangenenverschiebungen"
im internationalen Kontext mitgewirkt hätte und diese Praktik als Auftragsfolter
zu bezeichnen sei.
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Die Gefangenen würden jedoch nicht nur in Drittländern gefoltert,
so Schmidt, sondern auch in eigens eingerichteten Offshore-Gefängnissen,
von denen es neben Guantanamo noch etliche andere gäbe. Die USA stünde
seit über Hundert Jahren in einer Praxis, außerhalb des eigenen Zugriffsbereiches
Leute zu fassen, um sie in den USA vor Gericht zu bringen, wie beispielsweise
im Falle des ehemaligen Präsidenten von Panama. Im weiteren führte sie
eine Reihe von für die USA verbindlichen Gesetzeserlässen gegen die
Anwendung von Folter an, wie beispielsweise den Artikel 3 der allgemeinen Bestimmung
der Genfer Konvention aus dem Jahr 1949.
Abschließend schilderte sie
die jüngste Klage vor deutschen Gerichten gegen den amerikanischen Verteidigungsminister
Rumsfeld wegen Beteiligung an Folterungen in Abu Ghraib. Schmidt führte aus,
dass diese Klage mit der Begründung abgewiesen wurde, Deutschland sei nicht
auf der Basis dieses internationalen Strafgesetzbuches zuständig, weil das
amerikanische Justizwesen diese Sache selbst bewältige. Sie fügte jedoch
hinzu, dass mittlerweile deutsche Professoren ein Kurzgutachten verfasst hätten,
laut dem jeder Staat berechtigt sei Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die
Menschlichkeit sowie Völkermord nach dem Weltrechtsprinzip zu verfolgen.
Und schließlich, so Schmidt, sei Folter ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Herr Dr. Leo Gabriel vom Ludwig Boltzmann-Institutes für
zeitgenössische Lateinamerikaforschung schilderte, basierend auf seinen Erfahrungen
als Kriegsberichtserstatter in Lateinamerika von 1978 bis in die späten 90er
Jahre, in eindrücklicher Art und Weise die Kontinuität des US-Krieges
im internationalen Kontext.
Laut Dr. Gabriel, sei es interessant, dass viele Akteure, die damals federführend
gewesen seien, heute die Koordination von mehreren Geheimdiensten über hätten,
wie beispielsweise John Negroponte, der sowohl in Lateinamerika als auch im Irak
aktiv war. Dr. Gabriel fügte hinzu, dass der einzige Unterschied zwischen
damals und heute, lediglich der sei, dass man sich heute weniger Mühe gäbe
die Dinge zu verdecken und zu verstecken. Gabriel erwähnte eines der ersten
Interviews von Negroponte im Irak, in dem dieser, so Gabriel, fast nostalgisch
meinte: "Wir müssen, die Option die wir damals in El-Salvador hatten,
heute im Irak und im Nahen Osten vorantreiben, die so genannte Salvador Option."
Bei der Salvador Option handelt es sich um von den USA eingesetzten Todesschwadronen,
welche die Bevölkerung terrorisieren um den Widerstand auszulöschen.
Diese Option solle nun auch im Irak eingesetzt werden.
Dr.
Gabriel erwähnte auch das vor kurzem in Istanbul abgehaltene Tribunal, an
dem er mitgearbeitet habe. Dort habe man Zeugenaussagen von Betroffenen gesammelt,
die selbst gefoltert wurden, von Krankenhausmitarbeitern, die Zeugen von Verschleppungen
und Entführungen wurden.
Dr. Leo Gabriel ging im folgenden auf die geografische
Spannweite der US-Politik ein. So erzählte er, dass beispielsweise in den
letzten Wochen an der kolumbianisch-venezolanischen Grenze, drei Bauernführer
von amerikanischen Geheimdiensten in Zusammenarbeit mit einigen Verbündeten
ermorden worden seien.
In seinem Vortrag erwähnte er, dass hohe lateinamerikanische
Repräsentanten, wie beispielsweise der guatemalische Präsident derart
unter Druck gesetzt und eingeschüchtert wurden, um damit die gesamte Bevölkerung
einzuschüchtern.
Abschließend erwähnte Dr. Leo Gabriel, dass
nicht nur die Anhänger Bushs Befürworter des Krieges gegen den Irak
seien, sondern auch Anhänger aus dem Lager von Kerry. Deshalb solle man versuchen,
so Gabriel, einen Keil innerhalb der USA zu treiben, um die passive Unterstützung
am US-Krieg zu unterbinden.
Man solle darum einen Punkt finden in dem man
das System auseinandernehmen könne um jene zur Verantwortung ziehen zu können,
die schuld an den bisher begangenen Verbrechen seien, wenn das Gebäude einmal
auseinanderfallen würde.
Man müsse eine Strategie gegen die Folter
in einen politischen Gesamtrahmen stellen, denn die Vereinten Nationen und das
internationale Recht seien zu schwach um damit Gerechtigkeit durchsetzen zu können.
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Frau Dr. Andrea Plaschke - Expertin für Kommunikation,
Mediation Supervision und Traumatherapie - berichtete ausgehend von ihren Erfahrungen
in ihrer Arbeit als Psychologin im Gazastreifen über das Thema Folter. Dr.
Plaschke meinte, dass kein einziger Mann, denn sie in Gaza kennen gelernt habe,
nicht Opfer von Folterungen geworden sei. Dr. Plaschke erklärte die Unterteilung
zwischen primären, sekundären und tertiärer Traumatisierung (das
ist der Ausdruck von dem man fachlich Korrekt bei Folterereignissen spricht),
wobei primäre Traumatisierung die am eigenen Leibe erfahre Form der Folter,
die sekundäre jene Form der Traumatisierung die man an anderen beobachtet
habe, oder als emotional beteiligte Person miterleben muss und die tertiäre
Traumatisierung jene Form sei von der all jene betroffen sind die den Opfern von
Folterungen, als Mediziner, als Therapeuten, als Sozialarbeiter... helfen würden
und von seinen Erfahrungen erführen.
Psychische Folter/Verletzung durch
die Folter, hinterlässt ebenso wie medizinische Verletzungen Narben, so Dr.
Plaschke. Das Trauma, so Dr. Plaschke, sei eine völlig normale Reaktion auf
ein abnormales Ereignis. Aufgrund von Berichten gefolterter Personen gehe, laut
Dr. Plaschke, der Mensch in seinem Fühlen aus seinem Körper heraus,
um die Formen der psychischen und physischen Folter überleben zu können.
Während der Folter werde die Verbindung und Übertragung zwischen rechter
und linker Hirnhälfte unterbunden; damit werde die gefühlsmäßige
Reaktion auf schlimme Ereignisse unterbrochen. Diese gesunde Abwehr schützt
während des traumatischen Ereignisses, doch genau sie ist es, die das nachfolgende
Leiden bedingt.
Frau Oberdorfer vom Verein für
antirassistische und friedenspolitische Initiative sprach über die historischen
Parallelen des Systems der Folter am Beispiel des Algerienkrieges und des Irakkrieges.
Einleitend ging sie auf die Argumentationen ein die in Frankreich damals herangezogen
worden seien um die Folterungen an der algerischen Bevölkerung zu legitimieren.
Oftmals wäre die Verpflichtung zur Zivilisierung und Demokratisierung der
arabischen Welt herangezogen worden, eine Argumentation, die auch heute im Zuge
des US-Krieges gegen den Irak verwendet werde. Ebenso ging sie auf die systematischen
Versuche der Besatzer zur Auslöschung der Kultur, Identität und Geschichte
kolonisierter Völker ein, welche sie anhand der Ausführungen des tunesischen
antikolonialen Autors Albert Memmi erläuterte. Abschließend sprach
sie von den gesellschaftlichen Unterschieden Frankreichs im Umgang mit den in
Algerien begangenen Folterungen und den Umgang mit den Folterungen im Irak heute.
Während es in Frankreich eine breite Bewegung gegeben habe, welche sich
gegen die unmenschlichen Folterungen einsetzte, sei die Kritik, Betroffenheit
und Empörung über die an den Irakern begangenen Folterungen recht leise.
Deshalb habe sie das Beispiel Algeriens erwähnt, weil es zeige, dass die
Algerier in ihrem Kampf um Freiheit erfolgreich waren und zweitens weil es zeige,
dass sich die Menschen Frankreichs mit dem Leid und dem Kampf der Algerier solidarisiert
hätten.
Im Anschluss an die Vorträge
gab es noch eine Publikumsdiskussion, bei der die Fragen zum Tribunal in Istanbul
und dessen völkerrechtlichen Implikationen, sowie die theoretischen Auswirkungen
einer Verurteilung Rumsfelds wegen Völkermordes vor den deutschen Gerichten
von den jeweiligen Referenten erörtert wurden.
Abschließend
gab es ein Buffet, bei dem die ZuhörerInnen noch Gelegenheit hatten in Einzelgesprächen
mit den ReferentInnen zu sprechen.